Die Ortsgemeinde Albisheim ...
... geht neue Wege.
Zusammen mit den Pfalzwerken Ludwigshafen als Erschließungsträger wurde ein neues Baugebiet mit besonderem Charakter erschlossen. Auf einer Fläche von 5,33 ha entstehen insgesamt 65 Wohneinheiten. Ein Projekt mit Zukunft.
Es werden verschiedene Bebauungsmöglichkeiten geschaffen. So hat man erstmals in Albisheim die Errichtung einer Reihenhausbebauung zugelassen. Neben der Errichtung von Einfamilienwohnhäusern soll hier ebenso Bauwilligen die Verwirklichung des Eigenheimes auf geringer Grundfläche ermöglicht werden.
Neue Wege auch in der Vermarktung. Die Bauplatzpreise sind je nach Attraktivität
gestaffelt und liegen zwischen 102,-- und 120,-- Euro. ![]()
Besonderheit:
Bei Verwendung von alternativen Energien zusammen mit den Pfalzwerken kann ein Betrag in Höhe von 1.350 Euro zurückerstattet werden.
Einige wichtige textl. Festsetzungen des Bebauungsplanes im Überblick
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet, dieses dient vorwiegend dem Wohnen.
Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank-
und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmen sind
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für Verwaltungen
Das Baugebiet unterteilt sich in drei Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen.
WA 1 südlicher Bereich
WA 2 Bereich Reihenhäuser
WA 3 Bereich nördliche Straße, entlang der Bahnlinie

Die Grundflächenzahl ist auf 0,3 (WA 1 und 3) bzw. 0,4 (WA 2) festgesetzt; d.h. 30 % bzw. 40 % der Grundfläche dürfen überbaut werden. Für die Versiegelung der Vorgarten- und Gartenfläche darf zusätzlich noch ein Flächenmaß von 15 % bzw. 20 % des Grundstückes herangezogen werden.
Höhe der Gebäude
Traufhöhe
WA 1 4,00 m
WA 2 und 3 6,20 m
ab Oberkante Rohfußboden 1. Vollgeschoss
Firsthöhe
WA 1 8,50 m
WA 2 und 3 10,50 m
ab Oberkante Rohfußboden 1.Vollgeschoss
Dachform und Dachneigung
Es sind Sattel-, Krüppelwalm- und Pultdächer zulässig
Die zulässige Dachneigung beträg 30 – 45 °. Pultdächer mindestens 8 °
Dachform Nebenanlagen und Materialien
Nebengebäude, Betriebsgebäude und Garagen sind nur mit geneigtem Dach oder begrüntem Flachdach (Dachneigung 0-8°) zulässig.
Es sind kleinteilige Ziegel und Dachsteine in roten oder braunen Farbtönen zu verwenden. Ausgeschlossen sind reflektierende, schwarz, blaue und graue Eindeckungen.
Empfehlung: rote oder rotbraune Tonziegel
Dachaufbauten
Es sind nur Einzelgauben mit geneigten Dächern sowie Dachflächenfenster zulässig mit
höchstens der Hälfte der Trauflänge.
Rundstammblockhäuser, d.h. Holzhäuser aus sichtbaren, massiven Rundstämmen (Durchmesser größer als 0,2 m) sind unzulässig.
Oberflächenwasserbehandlung
Errichtung von flachen Rückhaltemulden oder Zisternen mit einem Rückhaltevolumen von 3 m³ pro 100 m² Dachfläche. Der Überlauf ist an das öffentliche Entwässerungssystem ist herzustellen.
Einfriedungen
An den Grenzen zur Straße und zum Nachbargrundstück (vordere Baugrenze und Straße) bis zu einer Höhe von max. 1,25 m zulässig.
Keine Aluminiumblech, Kunststoffglas, sonstiger Kunststoff Koniferen, Fichte/Tanne
Attraktives Neubaugebiet „Süd III“
- Hohe Lebensqualität
- Attraktive Lage des Neubaugebebiets
- Hoher Freizeitwert
- Verkehrsgünstige Anbindung
- Einkaufsmöglichkeiten
- Soziale und medizinische Infrastruktur
- 65 Grundstücke von 300 bis 700 m2
- Sofort bebaubar
Siehe auch Rheinpfalz-Artikel vom 23.02.2007
Weitere Information zu den Grundstücken:
Ortsgemeinde Albisheim
Ortsbürgermeister Strack
Obere Bahnhofstr. 9
67308 Albisheim
Tel. 06355/965851
Email: friedrich-strack@t-online.de
oder:
Verbandsgemeinde Göllheim
Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3
67306 Göllheim
Tel. 06351/4909-42
Email: bauplaetze@goellheim.de
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